5. Wohnen


Wohnungssuche


Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie verschiedene Möglichkeiten
der Wohnungssuche kombinieren und so Ihren Suchradius
erweitern:

• Informieren Sie Ihren Freundes- und Bekanntenkreis, dass Sie
eine Wohnung suchen – Mund-zu-Mund-Werbung.

• Tageszeitungen und Immobilienportale.

• Selbst aktiv werden – Geben Sie eine Annonce auf, möglichst
in der Wochenendausgabe auflagenstarker Regionalzeitungen,
hängen Sie Ihr Gesuch an Info-Bretter zum Beispiel in Supermärkten
und bei Ihrem Arbeitgeber aus oder legen Sie ein
öffentliches Profi l bei Immobilien-Internetportalen an. Einige
Kommunen bieten weitere Informationen wie zum Beispiel ein
Vermieterverzeichnis an.

• Soziale Medien – Sie können zum Beispiel Ihren Facebook
Acount nutzen, um Ihr Wohnungsgesuch bekannt zu machen
oder melden Sie sich in Facebook-Gruppen für Wohnungssuchende
an.


Mietspiegel


Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die üblicherweise
gezahlten Mieten vor Ort. Der Mietspiegel
schafft Transparenz über die Höhe der Miete für
nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer
Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Er bietet eine Orientierungshilfe zur Mietpreisvereinbarung.


Mietvertrag


Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument und regelt viele
Details des Mietverhältnisses. Ohne einen gültigen Mietvertrag
sollten Sie keine Wohnung beziehen. Der Mietvertrag regelt die
gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien.
Durch den Mietvertrag werden Vermieter*innen verpflichtet,                                                                                                 Mieter*innen die Wohnung zur Benutzung zu
überlassen. Bevor Sie ihn unterschreiben, sollten Sie den
Mietvertrag sehr genau lesen, auf
Richtigkeit prüfen und ihn gut aufbewahren.


In Ihrem Mietvertrag ist folgendes geregelt:

• Rechte und Pflichten des Mieters/der Mieterin und
des Vermieters/der Vermieterin

• Mietbeginn, Mietdauer, Miethöhe und Fälligkeit

• Betriebskosten

• Mietkaution

• Schönheitsreparaturen

• Hausordnung

• Haustiere

• Sichtbare Schäden in der neuen Wohnung sollten beim Einzug
in einem Übergabeprotokoll vermerkt sein.


In Deutschland ist es nicht üblich, die Miete in bar zu zahlen.
Bezahlen Sie Ihre Miete per Überweisung oder verlangen Sie
immer eine Quittung bei einer Barzahlung. Bei Beantragung von
sozialen Leistungen (zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosengeld II,
Kinderzuschlag) ist es notwendig, einen schriftlichen Nachweis
über die Zahlung der Miete vorzulegen.


Die Mietkaution


Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses von
den Mietern/Mieterinnen bei den Vermietern/Vermieterinnen
hinterlegt (Zahlung quittieren lassen) und soll diese gegenüber
Mietschäden absichern. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten
betragen. Nach Ende des Mietverhältnisses bekommen
Mieter*innen das Geld zurückbezahlt. Allerdings nur, wenn die
vertraglichen Forderungen der Vermieter*innen eingehalten
wurden.


Kaltmiete + Betriebskosten = Warmmiete


Die Kaltmiete (Nettomiete, Grundmiete) betrifft die Miete ausschließlich
für die Wohnung oder das Haus, welches der Mieter/
die Mieterin angemietet hat. Betriebskosten (Nebenkosten) wie
etwa Wasser, Heizung, Versicherungen, Müllabfuhr, Gemeinschaftsstrom,
Hausmeisterdienste, Gartenpflege und weitere
sind in der Kaltmiete nicht enthalten. Am Ende des Jahres
werden die Nebenkosten von den Vermietern/Vermieterinnen
abgerechnet. Es kann zu Nach- oder Rückzahlungen kommen.
Strom ist sehr selten in der Miete enthalten. Manchmal gilt dies
auch für die Heizkosten. Ihr*e Vermieter*in muss Sie darüber
aufklären.


Hausordnung


Die Hausordnung ist in der Regel Teil des Mietvertrages und gilt
für alle Mieter*innen innerhalb eines Wohnobjekts und dient
dem friedlichen Zusammenleben.

In der Hausordnung können unter anderem folgende Punkte
geregelt werden:

• Lärm und Ruhezeiten

• Ordnung, Sauberkeit und Reinigung des Wohnobjekts

• Heizen und Lüften


Briefkasten


Am besten bringen Sie Ihren Namen leserlich an
Ihrem Briefkasten und an Ihrer Klingel an, damit
Sie offizielle und wichtige Post erhalten können.


Briefumschlag richtig adressieren:
So kommt Ihre Post sicher und schnell an!
Oben links auf dem Briefumschlag
muss der Name des Absenders, also inklusive
Ihrer Adresse stehen, unten rechts die Adresse
des Empfängers/der Empfängerin angeben und
oben rechts in der Ecke Briefmarke(n) oder eine
andere Art der Frankierung platzieren.







Wohngeld


Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten
für eigengenutzten Wohnraum für Personen,
die ihre Wohnkosten nicht aus eigenem
Einkommen aufbringen können. Es wird auf
Antrag in der Regel im Rathaus geprüft.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren
monatlichen Gesamteinkommen und der zu
berücksichtigenden Miete oder Belastung.


Hier geht es zum Wohngeldrechner NRW:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW













Müll/Mülltrennung


In jedem Haus oder Wohnung muss der Müll ordnungsgemäß
getrennt und entsorgt werden. Dafür gibt es spezielle
Sammel- bzw. Abfallbehälter. Bei falscher Mülltrennung wird
nicht nur die Umwelt belastet, sondern kann es auch unter
Umständen zu einem Streit unter Nachbarn, mit dem Vermietenden
oder sogar zu einem Bußgeld führen.


Welcher Abfall kommt in welche Tonne?












www.geg-gt.de/de/download/druckwerke



Rundfunk-Beitrag


Zum Rundfunk gehören insbesondere Radio und das Fernsehen.
In Deutschland müssen für jede Wohnung Gebühren für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt werden. Das gilt auch,
wenn Sie keinen Fernseher oder kein Radio besitzen. Für Privathaushalte
gilt, dass nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen ist.
Wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung vorhanden
sind oder wie viele Personen dort zusammen leben und
diese nutzen, spielt keine Rolle. Sie werden automatisch nach
Anmeldung in Ihrer Kommune zum Rundfunk-Beitrag von ARD,
ZDF und Deutschlandradio angeschrieben. Sie können sich auch
online zum Rundfunk-Beitrag anmelden.

Weitere Infos unter:

www.rundfunkbeitrag.de


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