Wenn Sie - dauerhaft im Kreis Gütersloh wohnen, - nur ein geringes oder kein Einkommen haben, - Ihren eigenen Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie nicht eigenständig sicherstellen können, - mindestens eine Aufenthaltserlaubnis haben (mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt und der Berechtigung Arbeitslosengeld II-Leistungen zu beziehen), dann können Sie einen Antrag auf „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)“ (Arbeitslosengeld II) bei Ihrem Jobcenter vor Ort stellen.
Das Jobcenter Kreis Gütersloh unterstützt Sie und Ihre Familienmitglieder (Partner/in, Jugendliche ab 15 Jahren), für die Dauer Ihres Leistungsanspruchs, durch:
- Hilfen bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche o Beratung o Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen o Förderleistungen (z.B. Bewerbungstraining, Bewerbungskostenerstattung, berufliche Qualifizierung, u.a.) - finanzielle Leistungen (Arbeitslosengeld II)
Unser Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung bestreiten können.
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