„Neben der Förderung über NRW-weite Programme stellt das Land auch Mittel für Einzelprojekte zur Verfügung.
Das können Veranstaltungen mit Integrationsbezug sein, zum Beispiel:
- Ausstellungen,
- Fachtagungen
- und Straßenfeste.
Ebenso förderfähig ist in der Regel auch die Herstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial sowie mehrsprachigen und/oder interreligiösen Kalendern.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (§ 23 bzw. § 44 LHO) auch einzelne Modellprojekte zur Integration von Zuwanderern unterstützt.“