„Alle niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe sind dazu verpflichtet, auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten die ärztliche Versorgung ihrer Patienten zu gewährleisten. Die KVWL hat im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben die Pflicht, für die ausreichende Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Praxisöffnungszeiten zu sorgen und organisiert daher den Notfalldienst / ärztlichen Bereitschaftsdienst niedergelassener Ärzte in Westfalen-Lippe.“