Zielgruppe Gemäß den Förderrichtlinien sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind, zur Antragstellung berechtigt. Natürliche Personen (Privatpersonen) sind daher nicht antragsberechtigt. Gemeinnützigkeit wird vorausgesetzt.