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Aufenthalt & Einbürgerung

Aufenthalt und Einbürgerung

Für ausländerrechtliche Fragestellungen sind die zwei Ausländerbehörden im Kreis Gütersloh zuständig.

Für alle Ausländer, die in der Stadt Gütersloh wohnen, ist die Ausländerstelle der Stadt Gütersloh zuständig. Für alle weiteren Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh ist die Ausländerbehörde des Kreises verantwortlich.