Für die Teilnahme von drittstaatsangehörigen Schülern von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen, die ihren Wohnsitz in der EU haben, an Klassenfahrten haben die Mitgliedsstaaten der EU sich mit Beschluss des Rates vom 30.11.1994 auf das Verfahren der Schülersammellisten verständigt.