Wer Familienangehöriger eines Bürgers eines Drittstaats ist, dem kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Herstellung beziehungsweise Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung ist, dass der Familienangehörige (zu dem der Familiennachzug stattfindet, auch Stammberechtigter genannt) im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, über ausreichend Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt gesichert ist. Was müssen Sie veranlassen, um Ihre Familie nach Deutschland zu holen:
- Ihr Ehepartner und Ihre Kinder beantragen in der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs für Deutschland.
- Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt der Kommune an.