1. Erste Schritte


Anmeldung bei der Meldebehörde


Wer in Deutschland in eine Gemeinde oder Stadt zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Bei Zuzug aus dem Ausland müssen sich volljährige Personen persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden.

MITZUBRINGEN SIND:

• Ausweise bzw. Pässe, Geburtsurkunden von jeder Person, die sich anmeldet.

• gegebenenfalls Heiratsurkunden

• Wohnungsgeberbescheinigung

Im Ausnahmefall kann die Kommune noch weitere Unterlagen verlangen.


Ummeldung


Haben Sie eine neue Adresse in Deutschland, dann haben Sie wieder zwei Wochen Zeit, eine Ummeldung bei dem neuen Einwohnermeldeamt zu erledigen. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt. Wenn Sie umziehen, informieren Sie bitte folgende Institutionen über Ihre neue Anschrift:

• Einwohnermeldeamt

• Zulassungsstelle bei Kfz-Besitz

• Leistungserbringer für Kindergeld, Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, BAföG

• Schule und Kindergarten

• Versicherungen, insbesondere Krankenkasse, Banken

• Ärzte

• Ihren Arbeitgeber

• TV, Telefon, Internet und Energie

• Mitgliedschaften

Bei der Post können Sie einen kostenpflichtigen Nachsendeantrag stellen.


Abmeldung


Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen wollen. Es ist ganz wichtig, diesen Schritt nicht zu überspringen. Die Abmeldebestätigung schicken Sie bitte in Kopie an alle wichtigen Institutionen (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Familienkasse, Krankenkasse, Post, Bank). Nur so informieren Sie die Ämter offiziell, dass Sie ab einem bestimmten Datum nicht mehr in Deutschland wohnen werden. Sie vermeiden dadurch, dass die Beiträge für die Krankenversicherung weiterlaufen.

Bitte unbedingt den Personalausweis bei der Abmeldung vorlegen.

Auskünfte und Unterstützung bekommen Sie von dem Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgerbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dies ist im Rathaus zu finden.


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