3. PKW - Anmeldung & Fahrerlaubnis


Wenn Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde angemeldet haben
und einen PKW in Deutschland fahren möchten oder diesen mitgebracht
haben, sind einige Dinge zu beachten.


Sie möchten Ihr Fahrzeug zulassen?


Sollte ein Ausländer sich in Deutschland angemeldet haben,
benötigt die Zulassungsstelle:

· den Fahrzeugbrief (ZBII) oder Fahrzeugschein (ZBI),

· eine EVB-Nr. von der Versicherung,

· einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (‚TÜV‘) sowie

· den Pass mit Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel
in Form einer Scheckkarte und die Kontodaten (IBAN) für die
Abbuchung der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt.


Kommt Ihr Fahrzeug aus dem Ausland?


Sollte Ihr Fahrzeug aus dem Ausland kommen und noch
nie in Deutschland zugelassen gewesen
sein, benötigt die Zulassungsstelle
· die ausländischen Fahrzeugpapiere,
· das Certificate of Conformity-Papier,
· eventuell ein Datenblatt vom TÜV bzw. eine Vollabnahme nach
§21, wenn in den Papieren keine EG-Typgenehmigungs-
Nummer vorhanden ist und
· die ausländischen Kennzeichen (wenn das Fahrzeug aktuell
noch zugelassen ist).

Achtung: Die Zulassung Ihres Fahrzeugs und die Erstellung
der Kennzeichen kosten Geld.


Was muss ich als Halter *in eines Fahrzeugs in Deutschland
beachten?


Ihr Fahrzeug muss bei der zuständigen Behörde des Kreises
Gütersloh zugelassen worden sein, damit sie es hier in Deutschland
nutzen dürfen. Zudem müssen Sie Ihr Fahrzeug versichern
(mindestens Haftpflicht) sowie eine Kfz-Steuer zahlen. Damit Ihr
Fahrzeug in Deutschland fahren darf, muss es außerdem regel-
mäßig geprüft werden (sogenannter TÜV – beim PKW ist das
alle zwei Jahre nötig).

Es ist sehr wichtig, dass Sie einen Umzug mit Ihrer neuen
Adresse der Zulassungsstelle so schnell wie möglich mitteilen.
Bei einem Umzug innerhalb des Kreises können die Fahrzeugpapiere
bei der Ummeldung der Adresse beim Einwohnermeldeamt
der Stadt- oder Gemeindeverwaltung geändert werden. Bei Ihrer
Adresse ist es von Bedeutung, dass Sie immer schriftlich erreichbar
sind, Briefe also immer zugestellt werden können (richtige
und aktuelle Adresse, Name an Briefkasten, usw.).
Auch müssen Sie den Verkauf Ihres Fahrzeugs der Zulassungsstelle
sofort mitteilen.
Wenn Sie als Halter*in eines Fahrzeugs diesen aufgeführten
Pflichten nicht nachkommen, kann die Zulassungsstelle Ihnen
das Führen eines Fahrzeugs verbieten oder es außer Betrieb
setzen.



Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:


Kreis Gütersloh
Abteilung Straßenverkehr
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Kreishaus Gütersloh
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Telefon: 0 52 41 - 85 12 00
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de

Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer
Führerscheine erhalten Sie hier Informationen: 

https://service.kreis-guetersloh.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/618/show

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bildung/kommunales-integrationszentrum/integration-als-querschnittsaufgabe/fahrerlaubnisbroschuere/


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