6. Bildung und Erziehung


Gute Erziehung und Schulbildung sind Voraussetzung dafür, dass
Kinder später ihr Leben als Erwachsene meistern können. Im
Interesse des Kindes ist eine gute Kooperation zwischen Eltern
und Bildungseinrichtungen sehr wichtig.


Möglichkeiten der Kinderbetreuung


Jedes Kind hat ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten 3.
Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(KiTa). Für die Anmeldung Ihres Kindes in
einer Kindertageseinrichtung nehmen Sie bitte direkten Kontakt
zu der entsprechenden Kindertageseinrichtung auf. In einigen
Kommunen des Kreises Gütersloh meldet man die Kinder über
ein Online-Portal (Kivan) an. Die Betreuung ist kostenpflichtig
und orientiert sich an Ihrem Bruttojahreseinkommen. Weitere
Informationen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder zwischen folgenden Angeboten wählen:

Kindertageseinrichtungen (KiTa): Eine institutionelle Kindertagesbetreuung
mit festen Öffnungszeiten für Kinder im Alter
von 3 Monaten bis zum Schuleintritt. Die Kindergruppen sind
altersgemischt mit durchschnittlich 15–20 Kindern.

und

• Kindertagespflege: Ein familienähnliches Betreuungsangebot
für Kinder aller Altersgruppen (3 Monate bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres). Die Betreuung von 1–5 Kindern erfolgt im
privaten Haushalt durch ausgebildete Tagespflegepersonen. Die
Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig und bieten flexible
Betreuungszeiten.

Die Nachfrage nach Betreuungs-Plätzen ist sehr
hoch. Es ist wichtig, sich so früh wie möglich zu
informieren.


Schulpflicht


Die Schulpflicht beginnt, wenn das Kind bis zum Beginn des
30. Septembers das sechste Lebensjahr vollendet hat. In der
Regel erstreckt sich die Schulpflicht in NRW bis zum Ende des
Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.


Beratung zur schulischen Integration von
neuzugewanderten Schüler*innen

Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Gütersloh
hilft Ihnen, die passende Schule für Ihre Kinder
zu finden. Es lädt Sie und Ihre Kinder zu einem
persönlichen Gespräch ein. Die Einladung dazu erhalten
Sie automatisch, das heißt ohne, dass Sie sich
selbst beim Kommunalen Integrationszentrum melden
müssen. Die Einladung kommt per Post, nachdem Sie
Ihre Kinder, die erstmalig in Deutschland die Schule
besuchen werden, beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
angemeldet haben.


Das Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen


Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen ist
nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen
gegliedert. Schulstufen sind die
Primarstufe, die Sekundarstufe I und die
Sekundarstufe II.

Die Grundschule (Primarstufe) umfasst die Klassen 1 bis 4. Nach
der Grundschule können die Eltern für ihre Kinder aus einem
Angebot verschiedener Schulformen der Sekundarstufe I (Klasse
5 bis 10) wählen. Die Sekundarstufe I umfasst sechs Jahre.

Haben die Schüler*innen die Sekundarstufe I mit entsprechender
Qualifikation abgeschlossen, besteht die Möglichkeit in der Sekundarstufe
II das Abitur zu machen. Sie können das Abitur an
Gymnasien, Gesamtschulen, berufsbildenden Schulen, wie dem
Berufskolleg, oder an einem Weiterbildungskolleg machen. Mit
der Abiturprüfung erwirbt man die Hochschulreife.


Siehe auch Kapitel "Arbeit" –
Anerkennung und Gleichwertigkeit
von Bildungsabschlüssen


https://t1p.de/5e88


Ausbildung und Studium


Nach dem Schulabschluss gibt es viele Wege, einen Beruf zu
erlernen. Je nachdem, ob die Hochschulreife erworben wurde,
können die Jugendlichen zwischen Ausbildung und Studium
wählen.

Für Studierende und Auszubildende gibt es die
Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung, wie
zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder
BAföG, zu beantragen.


Ausbildung


Während der betrieblichen oder auch dualen Ausbildung
wechseln sich Theorie und Praxis ab. Das bedeutet: Die Auszubildenden
besuchen eine Berufsschule und arbeiten zusätzlich in
einem Ausbildungsbetrieb, wofür sie eine Vergütung bekommen.
Die schulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule
in Form von Vollzeitunterricht statt. Insbesondere Berufe im
Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch einige technische
Ausbildungen sind oft als solche ausgelegt. Eine schulische
Berufsausbildung wird ähnlich wie ein Studium nicht entlohnt.
Es muss gegebenenfalls eine Schulgebühr bezahlt werden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Ausbildungsformen.


Studium


Für ein Studium benötigt man eine Hochschulzugangsberechtigung.
In Deutschland heißen die Abschlüsse „allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife“ (Abitur) oder „allgemeine oder
fachgebundene Fachhochschulreife" (Fachabitur).
Die Hochschulen erwarten für die Aufnahme eines Studiums in
der Regel ein Sprachniveau C1.


Bildung und Teilhabe


Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen
gefördert und unterstützt werden.

Wenn Eltern bzw. ihre Kinder Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB II
(Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG), dem Wohngeld oder
Kinderzuschlag haben, können sie über einen
Antrag beim Jobcenter die Leistungen erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht
aus sechs Komponenten:

• Förderung von Schulausflügen und
mehrtägigen Klassenfahrten,
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
• Schülerbeförderung,
• schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
• Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
• Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in
der Gemeinschaft (zum Beispiel Vereinsmitgliedschaften und
Musikunterricht).

Mehrsprachige
Informationen:
https://t1p.de/kx5u


Wer hilft weiter?

Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), Jugendmigrationsdienst
(JMD), Kommunales Integrationszentrum, Gesundheitsamt,
Schulamt, Familienberatungsstellen, Caritas-Fachdienst
Werkvertragsberatung, FARE Willkommensagentur,
Jobcenter, Kreisfamilienzentren; das Jugendamt berät und
hilft bei Erziehungsfragen.



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