7. Rund um die Familie


Familien sind unterschiedlich, aber zu vielen Familien gehören
Kinder. Kinder brauchen einen Ort, an dem sie lernen, spielen,
ausprobieren, geborgen heranwachsen und Kind sein können.
Sie zu schützen heißt, all das sicherzustellen. Eltern und staatliche
Organisationen (zum Beispiel die Schule) müssen Kindern
ermöglichen, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen.


Anspruch und Leistungen


Die Eltern, die in Deutschland wohnen und arbeiten, haben
Anspruch auf mehrere Leistungen und die Möglichkeit, an verschiedenen
Angeboten im Kreis Gütersloh teilzunehmen.


Kindergeld


Das Kindergeld dient der Förderung der Familie und der Sicherstellung
des Existenzminimums des Kindes (ab der Geburt bis
zum 18. Lebensjahr, danach gegebenenfalls bis zum 25. Lebensjahr,
wenn die erste Ausbildung bzw. das erste Studium nicht
abgeschlossen ist). Der Antrag auf Kindergeld wird immer von
einem Elternteil bei der zuständigen Familienkasse gestellt.
Staatsangehörigen der EU-Staaten steht Kindergeld auch ohne
Niederlassungserlaubnis oder anderem Aufenthaltstitel zu.

Kindergeldanspruch für Ausländer*innen:

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Monat, ab dem
Antragstellende und dessen Kinder in Deutschland ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen. Auch wenn die
Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, besteht der
Kindergeldanspruch unmittelbar nach deutschem Recht.


Elternzeit


Elternzeitanspruch besteht bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Die Mutterschutzfrist von 8 Wochen nach der Geburt wird der
Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit muss nicht bis zum
3. Geburtstag aufgebraucht werden. Bis zu 24 Monate können
zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen
werden, wenn die ersten 12 Monate im ersten Lebensjahr
in Anspruch genommen wurden.

Jedes Elternteil kann bis zu 36 Monate Elternzeit beanspruchen.
Elternzeit wird nicht bezahlt. Die Zeiträume der Elternzeit
werden zwischen Arbeitnehmer*in und
Arbeitgeber*in im Regelfall einvernehmlich
abgestimmt.


Elterngeld


Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern
ihr Kind nach der Geburt betreuen. Elterngeld gibt es in den
Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
– diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden
Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Elterngeld sollte sofort nach der Geburt bei der Elterngeldstelle
des Kreises Gütersloh beantragt werden.

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen
der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und
ob nach der Geburt Einkommen wegfällt.


Vaterschaftsanerkennung


Wenn die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet sind, wird
nach dem deutschen Recht davon ausgegangen, dass der Ehemann
auch der Vater des Kindes ist, und wird demzufolge auf
der Geburtsurkunde des Babys angegeben.

Aber auch wenn die werdenden Eltern nicht verheiratet sind,
haben sie die Möglichkeit, vor der Geburt des Babys die Vaterschaftsanerkennung
zu erledigen.

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung des
Mannes und kann jederzeit bei einem Notar, bei dem Jugendamt
oder im Standesamt abgegeben werden. Die Zustimmung
der Mutter muss vorliegen. Es wird damit erklärt, dass der anerkennende
Vater auch der biologische Vater ist. Der Vater wird
auch gleich mit in die Geburtsurkunde eingetragen, wenn die
Erklärung vor der Geburt des Babys erfolgt.

Wenn der vermutete biologische Vater die Vaterschaft nicht
freiwillig anerkennt, bleibt die Möglichkeit der gerichtlichen
Vaterschaftsfeststellung durch das Familiengericht.


Alleinerziehung


Eltern können zum Beispiel nach einer Scheidung oder Trennung
vom Partner/von der Partnerin oder nach dem Tode eines
Partners/einer Partnerin alleinerziehend werden. Das heißt: Die
Kinder wachsen überwiegend bei einem Elternteil auf.
Es gibt vor Ort Beratungsstellen und Angebote die in dieser
Lebenslage Hilfe anbieten.



Freizeitmöglichkeiten


Im Kreis Gütersloh stehen Ihnen viele Angebote im Bereich
Freizeit, Sport und Kultur zur Verfügung.

www.erfolgskreis-gt.de


www.wi-gt.de/sport-kultur-freizeit



Einmal im Monat wird in der Kinderbibliothek der Stadtbibliothek
Gütersloh für Kinder in polnischer Sprache gelesen.
Zusammen entdecken die Kinder durch Basteln, Lesen und Malen,
wie viel Spaß in der polnischen Sprache steckt.

www.stadtbibliothek-guetersloh.de/veranstaltungen


Angebote und Beratungsstellen


Es gibt viele Angebote und Beratungsstellen für Familien, Kinder
und Jugendliche, die Hilfestellung in schwierigen oder besonderen
Lebenslagen bieten. Hierzu zählen zum Beispiel die Schwangerschaftsberatung,
Erziehungsberatung, Beratung durch das
Jugendamt oder die Schuldnerberatung.
Informationen erhalten Sie in Ihrem Familienzentrum vor Ort
oder bei allen Institutionen, die sich mit dem Thema Integration
beschäftigen.

Frauen, die häusliche Gewalt erleben, finden rund um
die Uhr kostenlose, vertrauliche Beratung in 18 Sprachen
unter der Telefonnummer 08000 - 116 016
durch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.

Männer finden Unterstützung und Beratung unter der Telefonnummer
0800 - 123 99 00 „Hilfetelefon Gewalt an
Männern“ und auf www.maennerhilfetelefon.de.

Für weitere Infos siehe Kapitel „Beratungsdienste“


Kreis- und Stadtfamilienzentren


In fast allen Kommunen des Kreises Gütersloh gibt es Kreis bzw.
Stadtfamilienzentren. Diese Familienzentren verstehen sich
als zentrale Anlaufstelle für Menschen aller Generationen und
sind Ansprechpartner für Fragen rund um die Familie.

Die Familienzentren sind Mittelpunkt in der Kommune. Sie
bieten Unterstützung und Beratungen für Familien in allen
Lebensphasen und -lagen an. Kreis- und Stadtfamilienzentren
sind Standorte für Unterstützungsangebote für Kinder von der
Kita bis zum Übergang von der Schule zum Beruf und darüber
hinaus. Jedes Familienzentrum hat sein eigenes vielfältiges
Angebotsspektrum.

Wird eine Beratung vor Ort nicht angeboten, nehmen die
Mitarbeiter*innen eine Lotsenfunktion wahr und können
Ratsuchende an die richtige Stelle verweisen.


Wer hilft weiter?


• Elterngeldstelle des Kreises Gütersloh,
Kreishaus Gütersloh, Abteilung Jugend,
Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh:


www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/elterngeld-elternzeit


• Kindergeld:

www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder


• Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost:

con.arbeitsagentur.de/prod/apok/service-vor-ort/
familienkasse-nordrhein-westfalen-ost-dortmund.html


• Kreis- und Stadtfamilienzentren
• Caritas-Fachdienst Werkvertragsberatung
• FARE Willkommensagentur
• Jugendmigrationsdienste (JMD)
• Schwangerschaftsberatung/
Schwangerschaftskonfliktberatung
• Jugendamt
• Mädchen-/Frauen- und Jungen-/Männerberatungsstellen/
Frauenhäuser
• Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
• Integrationsagenturen



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